1. Angebot und Abschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Angebote, Verkäufe und sonstigen vertraglichen Leistungen. Bis zur Bestätigung des Auftrages ist unser Angebot bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bezugnahme oder Gegenbestätigung des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Lieferumfang, Toleranzen, Farben u. Druck, besondere Anforderungen

Liefermengen

Bei Stückzahlen bis 100.000 Stück behalten wir uns eine Abweichung in der Menge von +/- 20% vor, bei über 100.000 Stück eine Abweichung von +/- 15%. Wegen maschineller Zählung behalten wir uns Zähldifferenzen bis zu 3% vor.

Toleranzen

Bei der Verarbeitung von Polyäthylen, Polypropylen und Papier kann es zu folgenden Stärketoleranzen kommen, die vom Auftraggeber zu tolerieren sind:

a) Papier in Bezug zum vereinbarten Flächengewicht bis 39 g/m2 +/- 8%;

40 – 59 g/m2 +/- 6%; 60 und mehr g/m2 +/- 5%

b) Kunststofffolien in Bezug zur vereinbarten Dicke kleiner als 15 µ +/- 25%;

ab 15 µ +/- 15%; größer als 25 µ +/- 13%

c) Aluminiumfolie, Verbundfolie und andere Materialien in Bezug zur vereinbarten

Dicke +/- 10%

Alle angegebenen Maße verstehen sich als Außenmaße.

Der Käufer gesteht uns Breiten- u. Längendifferenzen von +/- 5% zu, mindestens jedoch 20 mm.

Farben und Druck

Insbesondere im Flexodruckverfahren ist eine absolute Übereinstimmung zwischen Farbvorlage bzw. Entwurf und dem hergestellten Druckerzeugnis im Hinblick auf Farbton und Strichführung aus technischen Gründen nicht möglich. Es gibt viele Gründe, warum die Farben abweichend ausfallen. Die wichtigsten Faktoren sind das Material, die unterschiedlichen Druckmaschinen und die dafür aus verschiedenen Chargen stammenden Farben. Die Abweichungen sind meistens nur geringfügig, aber nicht zu vermeiden und können auch von uns nicht als Mängelrüge anerkannt werden. Da unsere Produkte in industrieller Massenfertigung hergestellt werden, kann der Kunde aus einem Ausschuss von bis zu 5% keine Rechte geltend machen.

Druckunterlagen

Wurden die Kosten zur Erstellung der Druckunterlagen von der Firma Beutel & mehr ganz oder anteilig getragen, so bleiben sie Eigentum der Firma Beutel & mehr. Der Auftraggeber ist jedoch in diesen Fällen berechtigt den auf den Auftragnehmer entfallenen Anteil der Kosten zu vergüten, um das Eigentum zu erwerben.

Besondere Anforderungen

Der Verkäufer verwendet für den Druck handelsübliche Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche, wie z.B. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. gestellt werden, muss der Auftraggeber bei der Auftragserteilung schriftlich darauf hinweisen. Bei Codierung und / oder Nummerierung ist die Grafik mit dem Auftragnehmer auf technisch bedingte Herstellungsmöglichkeiten abzustimmen. Für die Richtigkeit der EAN-Code-Anordnung und Platzierung ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für zur Verfügung gestellte Codiervorlagen. Insbesondere kann aufgrund der uneinheitlichen Lesetechnik keine Garantie für die Lesefähigkeit an den Kassen des Handels übernommen werden.

3. Lieferung und Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind, jedoch nicht vor Erfüllung der bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten des Käufers. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder, falls die Auslieferung sich ohne unser Verschulden verzögert, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Teillieferungen sind zulässig. Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen – gleich, ob bei uns oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten – die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Wird durch ein derartiges Ereignis die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht zu. Bei Verzug oder von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzögerung oder Nichterfüllung aufgrund Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vor oder die zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

4. Versand

Der Versand und die Beförderung erfolgen auf Gefahr des Käufers. Unsere Fahrer oder Spediteure liefern die Ware bis an die erste Tür und nicht in die Lagerräume. Die Wahl der Versandart und des Transportweges behalten wir uns vor.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto vom reinen Warenwert oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Für neue Rechnungen dürfen Skonti nicht abgezogen werden, solange noch ältere fällige Rechnungen nicht beglichen sind. Für Verzugszeiten oder die Zeit der Stundung fälliger Forderungen sind wir unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz  der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 8% p. A. zu berechnen. Werden nach Vertragsabschluss Umstände für die Kreditunwürdigkeit des Bestellers bekannt, werden sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, die Erfüllung abgeschlossener Lieferverträge nur gegen Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse auszuführen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, und bis zur Einlösung von Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderungen. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist bei Zahlungsverzug oder Bekanntwerden mangelnder Kreditwürdigkeit verpflichtet, auf unser Verlangen die Vorbehaltsware herauszugeben. Das Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

7. Beanstandungen und Gewährleistungen

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel und falscher Liefermengen müssen uns unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Empfang der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Sonstige Mängel, die auch bei sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Vorliegen von Mängeln der Lieferung behalten wir uns Gewährleistung durch Ersatzlieferung vor. Sollte diese Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Ersatzlieferungspflicht oder sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, typische Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

8. Rücklieferung

Rückgaben von Waren sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.

9. Schadenersatz

Schadensersatzansprüche aus Verschuldungshaftung z.B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und  Erfüllungsgehilfen – insbesondere auch wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die zumindest fahrlässige Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht vor. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt  sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile Erkelenz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheckklagen ist, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen  Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Erkelenz. Es gilt deutsches Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.

11. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Auftragnehmer behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an seinen Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druckträgern, Datenträgern, Programmen, Arbeitsblättern usw., wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers dessen Entwürfe zu vervielfältigen.